Wenn der Dolmetscher am meisten redet

Eine besondere Rolle kam diese Woche am Landesgericht einem bestellten Dolmetscher zu. Während zu Beginn des Prozesses wegen Suchtgifthandel die Kommunikation zwischen Richterin und einem 26-jährigen Syrer noch ganz gut auf Deutsch funktioniert, wird es in der Folge immer mehr zu einem angeregten Gespräch zwischen dem Angeklagten und dem Dolmetscher.

Schuldig oder nicht

Es spießt sich vor allem an der Frage, ob er sich schuldig bekennt. Vorgeworfen wird ihm, mit rund 250 Gramm Cannabis (Harz und Kraut) gehandelt zu haben bzw. es selbst konsumiert zu haben. Dies verneint er zu Beginn noch. Danach beginnt das Dreiergespräch zwischen Richterin, Angeklagtem und Dolmetscher. Nicht nur einmal erklärt die Richterin dem Syrer, dass die Beweislage erdrückend ist und dass ein reumütiges Geständnis sich bei einem Strafrahmen von fünf Jahren mildernd auswirken würde.

Diese Belehrung übersetzt dann auch immer wieder der Dolmetscher. Woraufhin sich sogleich auch immer wieder ein angeregtes Zwiegespräch entwickelt. Nachdem die Richterin ihn noch einmal mit Nachdruck daraufhin hinweist, dass zehn Zeugen geladen sind, die ihn belasten, kommt dann nach einiger Zeit doch noch ein Schuldeingeständnis.

Tierquälerei

Allerdings ist der Weg zum vollumfänglichen Geständnis weit, denn unter anderem ist der 26-Jährige auch wegen Tierquälerei angeklagt. Da er nicht gewusst hat, dass das Schächten von Schafen in Österreich nicht erlaubt ist – „das ist in meiner Religion so“ – versteht er hier die Anklage nicht. Er wollte das Tier nicht quälen, so seine Verantwortung. Der Staatsanwalt erklärt ihm daraufhin eindringlich die Rechtslage in Österreich. Da er das Schächten ja nicht abstreitet, gilt dies als Geständnis.

Das Problem mit dem Handy

Doch dann kommt noch ein Nebenschauplatz. Als er erfährt, dass er sein Handy nicht mehr zurückbekommt und dieses zerstört wird, kommen die nächsten Diskussionen. Nicht nur einmal wird ihm erklärt, dass ihm das Handy abgenommen wird, weil er damit über Snapchat und Whatsapp seine Geschäfte abgewickelt hat. Aber er brauche die Nummern von Verwandten und müsse sich um Accounts von Apps kümmern, wendet er ein. Eventuell kann er innerhalb von 14 Tagen die Nummern der Verwandten aus dem Handy bekommen, hierfür kann er sich mittels 14 Tagen beim Gericht melden.

Das Urteil

Das Urteil lautet letztendlich zehn Monate bedingte Haft, Bewährungszeit drei Jahre. Dazu muss er insgesamt 1980 Euro aufgrund seiner Geschäfte zahlen. 650 Euro wurden bereits bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt, der Rest wird per Ratenzahlung erledigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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