Man muss als Prozess-Zuseher nicht immer verstehen ob die Angeklagten wirklich wissen warum sie in einem Fall vor der Richterin stehen. Vorgeworfen wird Tierquälerei. Konkret geht es um sechs Katzen, vier davon waren zu Beginn der Verwahrlosung etwa drei bis vier Tage alt. Katzenmama „Mimi“ dürfte der Angeklagten aber sehr am Herzen gelegen sein. Nicht nur einmal erwähnt sie, nie was Böses gewollt zu haben. Warum die Katzen mehrere Wochen in der Wohnung alleine waren und wo sich das Ehepaar (beide über 70, er praktisch gehörlos) in dieser Zeit aufhielt, eine spannende Geschichte. Nicht zuletzt Sprach- und Hörprobleme machten die Verhandlung mühsam.

Die Urteilsfindung beziehungsweise die Eruierung des Sachverhalts war keine leichte Aufgabe zu Wochenbeginn für die RIchterin. Was nicht nur an der mehr als halbstündigen Verspätung des Angeklagten lag. Deutsch zu sprechen fiel den zwei österreichischen Staatsbürgern – beide gebürtig in Tunesien – nicht wirklich leicht. Inkriminiert wird eine Vernachlässigung der sechs Katzen für mehrere Wochen. Ob das Paar in dieser Zeit nun in Wien auf Kur, in Salzburg bei einem Neffen oder gar in Tunesien gewesen war, sollte sich während des Prozesses nicht wirklich erschließen. In den Wochen der Abwesenheit hätte auf jeden Fall eine ‚Kathi‘, die gelegentlich bei den Nachbarn putzt, auf die Katzen aufpassen sollen. Allerdings gibt es keine Kontaktdaten, die Frau bleibt unbekannt. 100 Euro soll sie kassiert haben, den Schlüssel dann in den Postkasten geworfen haben. Eine Schutzbehauptung für die Richterin. Der Katze „Mimi“ wollte die Angeklagte auf jeden Fall sicher nie etwas Böses, wie sie versicherte. „Sie schlief immer bei mir, ich würde sie nie alleine lassen!“
Magistrat schritt ein
Ein desaströses Bild schildert hingegen die eingeschaltete Mitarbeiterin des Magistrats. Alarmiert von Nachbarn, dass Babykatzen über einen Fensterschlitz nach außen dringen wollen, wurde die Behörde aktiv. Nachdem das Paar nicht kontaktiert werden konnte, wurde mit Hilfe der Feuerwehr in die Wohnung eingedrungen. Über das Fenster im Erdgeschoss einer Wohnung in einem Wohnhausblock, dieser Weg wurde als besser befunden als die Wohungstüre gewaltsam zu öffnen. Extrem verdreckt, Tierkot durch die Wohnung verstreut, vor allem in manchen Bereichen im Wohnzimmer oder der Küche, und sehr unangenehmer Gestank wurden vermerkt. Wie lange die Katzen allein waren, kann die sehr souveräne Magistratsmitarbeiterin nicht genau beziffern: „Katzen können sehr zäh sein.“ Mehr beziffern konnte die Angeklagte etwas anders: „Ich habe 16 Enkelkinder, ich wollte für jedes eine Katze.“ Im Endeffekt gibt es fünf Monate Haft bedingt auf drei Jahre. Wie sich der Angeklagte nach dem Prozess auch beim Verfasser dieser Zeilen erkundigt, muss er nicht in Haft.
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