Eskalation nach Aperol

Eskalation nach Aperol

„A bsoffene Gschicht“. Ein in Österreich nach einem Ausflug von Politikern nach Ibiza bekannter Satz. Bei am Schluss 2,5 Promille kann man auch beim Prozess am Landesgericht Linz wohl davon reden. Ein Prozess, der viel Reue, Scham und Entgegenkommen der Kontrahenten brachte.

Am Ende standen sechs Monate Haft auf Bewährung, die Strafzumessung war damit am untersten Limit. Aber die Häufung der Delikte gab nichts anderes her. Angesichts der angeklagten Taten – Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen wurden dem 25-jährigen Linzer zur Last gelegt – schied auch eine Diversion aus.

Eskalation nach Aperol
Eskalation nach Aperol

Liest man als Außenstehender nur die vorgeworfenen Delikte erwartet man sich einen eher anderen Prozess. Doch man könnte die Abhandlung im Gericht auch amikal nennen. Dem Täter war sein Verhalten im Oktober vergangenen Jahres sichtlich zutiefst peinlich, schon vor der Verhandlung gab es Entschuldigungen. Es dürften zwei bis drei Aperol gewesen sein ehe das Unglück seinen Lauf nahm, schildert der Angeklagte. Nach einer Veranstaltung in Linz mit besagten Getränken wisse er schon nicht mehr wie er in eine Szenebar der Landeshauptstadt gekommen war, so der sichtlich geknickte 25-Jährige.

Was er dort dann nach den „Frauengetränken“ (O-Ton des Richters) aufführte, ist ihm nicht wirklich errinnerlich, aber peinlich. Angesichts seiner nicht gerade stattlichen Statur und Größe sagt ihm auch der Richter, dass es ja eher Böse für ihn ausgehen hätte können. Sich in einer Disco zuerst Frauen unsittlich zu nähern und dann in Kampfposition die Umstehenden anzugehen ist keine gute Idee. „Da haut mir der Joschi eine auf die Goschi“, sang mal die EAV im Märchenprinz.

Die große Eskalation blieb aber aus. Ein paar Schläge teilte er aus, aber in diesem wirklich sehr freundlich abgehandelten Prozess entschuldigte sich der 25-Jährige auf ausdrücklichen Wunsch noch per Handschlag bei allen Beteiligten. Alle lehnten einen Kostenersatz zwecks Verletzungen ab.

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