Elfjährigen ausgeraubt: Bewährungsstrafe für Täter (14)

Raub, Körperverletzung, Diebstahl durch Einbruch, schwere Sachbeschädigung. Die Liste der Verfehlungen ist lang, das Opfer beim Raub erst elf Jahre alt. Für all dies musste sich ein 14-Jähriger vor einem Schöffensenat am Landesgericht Linz verantworten. Grundsätzlich geständig zu den Taten bot der Prozess aber immer wieder interessante Wendungen und Angaben.

Recht leicht dürfte es der nun angeklagte 14-Jährige laut dem Plädoyer seiner Verteidigerin nicht gehabt haben. In seiner Kindheit wurden ihm kaum Grenzen aufgezeigt. Eine Besserung stellte sich erst ein, als er zu seinem Vater zog, wo es nach anfänglichen Schwierigkeiten und strengerer Führung nun doch wieder aufwärtsgehen dürfte.

Ohrfeigen gegen Elfjährigen wegen 20 Euro

Im November vergangenen Jahres hatte der Angeklagte wieder einmal Stress zu Hause und wohnte entweder in einem Kriseninterventionszentrum oder gar auf der Straße. Geldmangel ließ ihn zu mehreren Straftaten hinreißen. So wie beim schwersten Vorwurf, den er auch sofort eingestand. Ein Elfjähriger hatte von seinen Eltern 20 Euro erhalten, um einen Kebap zu kaufen und hielt diesen auch offen in der Hand. Für den finanziell wenig potenten 14-Jährigen war dies offenbar eine gute Gelegenheit, an Geld zu kommen.

Grundlose Beschimpfungen

Grantig und grundlos forderte er den Buben auf, sich zu entschuldigen. Mit der anschließenden Drohung: „Gib mir dein Geld, sonst schlage ich dich dumm und dämlich.“ Es folgten zwei Ohrfeigen und der 20 Euro-Schein wechselte unrechtmäßig den Besitzer. Ein weiteres Zusammentreffen der beiden nur rund eine halbe Stunde später- mit einem Freund des Elfjährigen, der den Angeklagten kannte, wollte man die Sache aus der Welt räumen – setze es noch einmal einen Faustschlag. Der 14-Jährige ist 1,81 groß und gibt vor Gericht auch zu, dass er sich ein leichtes Opfer gesucht hat. „Bei einem 2-Meter-Typ geh ich mit einem Stock im Arsch weg,“ gibt er sich wenig mutig. Aber er hat von seinem wenigen Taschengeld 20 Euro abgespart, will die Schuld begleichen und am Ende des Gerichtsverfahrens gibt es eine Entschuldigung sowie einen Handschlag mit dem Opfer.

Gestohlener Notfallhammer

Neben zwei Diebstählen, zu denen er sich, nicht zuletzt, weil er erwischt oder wieder erkannt wurde, schuldig bekennt, wurde ihm in der Folge vor allem ein in einer Straßenbahn gestohlener Notfallhammer und sein Aggressionspotenzial zum großen Problem. War laut eigenen Aussagen schon der Raub „pure Dummheit“, so ist es nun „Zerstörungswut“, die dazu kommt. Die Folge: Mit einem Komplizen demolierte er acht Fahrscheinautomaten, dazu einen Zigarettenautomaten. Dass er Zigaretten wollte, bestreitet er – „das hätte er anders gemacht“. „Ich wollte ihn nur kaputt machen.“ Vorhaltungen von anderen Aussagen bei der Polizei folgen, dies würde allerdings hier den Rahmen sprengen. Auch dass er zu einem der Diebstähle angeblich erpresst wurde, wurde lange ausgeführt. Dem wurde allerdings kein Glauben geschenkt.

Urteil

Am Schluss wird vom Schöffensenat die von der Verteidigerin ins Spiel gebrachte Diversion verworfen, das Urteil lautet sechs Monate, bedingt auf drei Jahre. Das Geständnis, die Unbescholtenheit und vor allem die nun anscheinend funktionierende Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen waren mildernd, mahnende Worte des Richters gab es mit auf dem Weg.

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