Es dürfte sich um eine schon länger toxisch geführte Beziehung handeln, deren Ende dieser Tage am Landesgericht Linz verhandelt wurde. Angeklagt waren schwere Körperverletzung, Vergehen des Schwangerschaftsabbruches, Vergehen nach dem Waffengesetz, Nötigung und nochmals Körperverletzung.
Geschenkt haben sich beide nichts, auch nicht als in der Nacht auf den 21. Jänner die Polizei zu einer Wohnung in Linz gerufen wurde. Die beiden 36-Jährigen waren in Streit geraten. Laut dem Angeklagten – im Gegensatz zu seiner wohl unterstandslosen Ex-Freundin war er zum Prozess erschienen – war bei ihr zu viel Wodka im Spiel und sie wurde laut und ausfällig. Dann soll sie ihm mit einem Messer – angeklagt war ein Taschenmesser als Tatwaffe, laut dem 36-jährigen Linzer hatte das Messer eine 20 Zentimeter lange Klinge – in den Oberarm gestochen haben. In der Folge hat er sie an den Haaren und am Oberarm gepackt und zur Wohnungstür gezerrt. „Ich wollte sie einfach aus der Wohnung haben“, so der Angeklagte. Dazu wie auch schließlich zu allen anderen Anklagepunkten bekannte er sich schuldig.
Diese umfassen neben den Vergehen bei der zuvor genannten Auseinandersetzung auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz – über den Mann besteht ein aufrechtes Waffenverbot – und vor allem das Vergehen des Schwangerschaftsabbruchs. Dass er eine Airsoft-Waffe und den Nachbau eines Schrotmörsers in seiner Wohnung hortete, war nicht zuletzt durch die Sicherstellung derselben durch die Polizei nicht abstreitbar.
Abtreibung mit Pillen aus Polen
Dass er nicht zuletzt auch wegen illegalem Schwangerschaftsabbruchs verurteilt wurde, liegt allerdings nicht daran, dass er körperlich dazu beigetragen hätte oder auch nur dabei anwesend war. Im juristischen Fachjargon wurde ihm Bestimmungstäterschaft vorgeworfen. Der eindringliche Satz „Wenn du nicht abtreibst verlasse ich dich“ begründet diesen Vorwurf, wie die Richterin dem Angeklagten immer wieder erklärt und dieser dies letztendlich auch einsieht. „Ich habe eine 36 Quadratmeter große Wohnung, wie sollte das dann noch mit einem Kleinkind funktionieren“, betont er seine Intentionen dahinter. Auch habe er nicht gewusst, dass die Frau schon im vierten Monat schwanger war. Dass sie eine Abtreibung mit Pillen privat zuhause vornehmen werde, wusste er. Allerdings glaubte er laut seiner Aussage, die Pillen seien von einem Frauenarzt verschrieben worden. Tatsächlich hatte die Schwangere die Pillen allerdings in Polen bestellt. Mit der Frau hat er auch keinen Kontakt mehr, „ich will sie nicht mehr sehen nach dem Ganzen“, hatte er gleich zu Beginn des Prozesses erklärt. Und vor allem sei ihm auch die Verurteilung der Frau für den ihm zugefügten Messerstich wichtig, wird er nicht müde zu betonen. Die wohl obdachlose Frau wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Für den Angeklagten setzte es am Ende fünf Monate Haft bedingt mit dreijähriger Probezeit.
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