14-Jähriger wegen Kinderpornographie vor dem Kadi

Beim Gedanken an Konsumenten von Kinderpornographie haben wohl viele das Bild von älteren Herren im Kopf, die sich grausliche Dinge anschauen. Doch Social Media hat hier einiges verändert. Am Landesgericht Linz musste sich kürzlich ein 14-Jähriger verantworten, er hatte Fotos einer 16-Jährigen beim Oralverkehr in Snapchat-Gruppen verbreiten.

Mit Jahresbeginn 2023 wurde der Paragraf 207a des Strafgegesetzbuchs reformiert, unter anderem mit einer Strafverschärfung im Kampf gegen Kinderpornographie. Schon damals merkte der auf Bewährungshilfe spezialisierte Verein Neustart an, dass rund die Hälfte aller Tatverdächtigen nach § 207a StGB selbst minderjährig ist. Fakt ist, dass sich immer mehr Jugendliche gerne bei Intimitäten aufnehmen und dies dann auch weiterleiten. Womit man dann sehr schnell im Bereich der Verbreitung der Kinderpornographie ist, wenn dies nicht im Bereich der Beteiligten bleibt.

Aus diesem Grund musste sich in Linz ein 14-Jähriger vor Gericht verantworten, ihm waren Bilder eines Blowjobs einer 16-Jährigen weitergeleitet worden. Und er teilte diese Bilder/Sticker in mehreren Snapchat-Gruppen. Wozu er sich dann auf Drängen der Richterin auch bekannte, um 13- und 15-Jährige geladene Zeugen nicht aussagen lassen zu müssen. So kam er mit einer Diversion und Einstellung des Verfahrens auf eine Probezeit von einem Jahr davon. Im Rahmen der Bewährungshilfe bekommt er auch eine Schulung im Umgang mit sozialen Medien.

Programm „sicher.net § 207a“

Um diese Schulung kümmert sich der Verein Neustart. Das Programm „sicher.net § 207a“ dauert rund sechs Monate. In diesem Zeitraum werden die Jugendlichen über den rechtlichen Rahmen aufgeklärt, es finden Medienkompetenztrainings statt und es wird Wissen über Missbrauchsdarstellungen, Pornografie und den Umgang mit derartigen Inhalten im Web und auf Sozialen Medien erarbeitet. Das Programm besteht sowohl aus Einzel- als auch aus Gruppensettings. „Besonders wichtig ist es, ein Bewusstsein über die jeweiligen Motive und die dahinterliegenden Bedürfnisse zu schaffen“, heißt es seitens des Vereins. „Wenn die Teilnehmer:innen Wissen über die Grenzen zwischen Intimität und Publizität erlangen, ist dieses Programm besser geeignet Wiederholungstaten zu vermeiden, als jede Bestrafung“, hofft man auf eine entsprechende Wirkung.

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